Skip to main content

Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Steuernummern Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 09632 847 + Nebenstelle
254/296/00000 - 254/296/99999 A - Z Grenzpendler 143, 179
254/300/00000 - 254/384/99999 A - EK 151
254/385/00000 - 254/444/99999 EL - HAM 153
254/445/00000 - 254/541/99999 HAN - LH 155
254/542/00000 - 254/635/99999 LI - RN 182
254/636/00000 - 254/711/99999 RO - STD 207
254/712/00000 - 254/786/99999 STE - Z 208
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar