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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr. Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/e Bekanntgabezeitraum Kontakt
1 Meyer, Lina
Leutendorf 2, 95615 Marktredwitz,
StNr.:254 / 157 / 907 / 0299 / 000 / 0

Bescheid über den Grundsteuerwert Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 vom 03.03.2026
Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 vom 03.03.2026

04.03.2026 bis 19.03.2026 09632 847 - 117