Öffentliche Zustellungen
Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Hinweis
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.
1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.
| Lfd. Nr. | Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma | Verwaltungsakt/e | Bekanntgabezeitraum | Kontakt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Escher, Mirko und Escher, Sabrina Fahrafeld 59, 3071 BÖHEIMKIRCHEN, ÖSTERREICH, StNr.:254 / 215 / 70216 |
Einkommensteuerbescheid 2023 - Aufhebung Vorbehalt der Nachprüfung vom 02.10.2026 |
05.10.2026 bis 20.10.2026 | 09632 847 - 251 |
