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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr. Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/e Bekanntgabezeitraum Kontakt
1 Escher, Mirko und Escher, Sabrina
Fahrafeld 59, 3071 BÖHEIMKIRCHEN, ÖSTERREICH,
StNr.:254 / 215 / 70216

Einkommensteuerbescheid 2023 - Aufhebung Vorbehalt der Nachprüfung vom 02.10.2026

05.10.2026 bis 20.10.2026 09632 847 - 251