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Details

Grundsteuer – Änderungen am Grundbesitz bis zum 30. April 2026 anzeigen

|   Finanzämter

Haben sich bei Ihrem Grundbesitz Änderungen z. B. in Fläche oder Nutzungsart ergeben? Dann müssen Sie beim Finanzamt Änderungsanzeige erstatten.

Haben sich bei ihrem Grundbesitz Änderungen ergeben, sind Eigentümerinnen und Eigentümer gesetzlich dazu verpflichtet, dem Finanzamt Änderungen am Grundbesitz zu melden.

Beispiele für relevante Änderungen:

  • Änderungen an der Fläche des Flurstücks oder des Gebäudes (z. B. durch Anbauten oder Abrisse)
  • Änderung der Nutzungsart (z. B. von Wohnraum hin zu Praxis oder Gewerbe)
  • eine erstmalige Denkmalschutz-Einstufung 

Wichtig: Auch wenn entsprechende Änderungen auf einem notariell beurkundeten Vertrag beruhen oder hierfür eine Baugenehmigung beantragt wurde, müssen Sie eine Anzeige abgeben.

Die Anzeige von Änderungen in einem Kalenderjahr kann grundsätzlich gebündelt bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen. Für Änderungen im Jahr 2025 wurde die Frist zur Anzeige gegenüber der Steuerverwaltung einmalig bis zum 30. April 2026 verlängert.

Sofern Sie diese Frist nicht einhalten können, informieren Sie bitte frühzeitig das Finanzamt und beantragen Sie eine Fristverlängerung.

Sie können die Änderungen entweder über den Vordruck Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)oder eine vollständig ausgefüllte Grundsteuererklärung (Vordrucke BayGrSt 1 bis BayGrSt 4) anzeigen. Die Vordrucke können Sie einfach und elektronisch über ELSTER (www.elster.deoder in Papierform (verfügbar unter www.grundsteuer.bayern.de) abgeben. Eine Registrierung für ELSTER ist unkompliziert und kostenlos möglich.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Grundsteueränderungsanzeige finden Sie in dieser Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Steuern. Über das Thema „Grundsteuer“ allgemein sowie zur „Anzeige von Änderungen“ informieren Sie sich bitte unter www.grundsteuer.bayern.de sowie im Flyer Grundsteuer Anzeige von Änderungen.

Kalenderblatt, auf dem der 30. April markiert und das Wort "Frist" eingetragen wurde.