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ERINNERUNG: Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit
Nächster Zahlungstermin für vierteljährliche Vorauszahlungen ist der 10. Juni 2026.
Nächster Zahlungstermin für vierteljährliche Vorauszahlungen am 10. Juni 2026
Meldung vom 12. Mai 2026
Die Bayerische Steuerverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger, für eine termingerechte Steuervorauszahlung Sorge zu tragen. Der nächste Zahlungstermin für die vierteljährlichen Vorauszahlungen ist der 10. Juni 2026.
Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt im Rahmen der Steuerbescheide. Die Höhe sowie deren Zahlungszeitpunkt können Bürgerinnen und Bürger aus ihrem entsprechenden Steuerbescheid entnehmen.
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Daueraufträge über ihre Banken einzurichten oder der Steuerverwaltung SEPA-Einzugsermächtigungen zu erteilen. So können die regelmäßigen Vorauszahlungen termingerecht und unkompliziert gezahlt werden.
Das Formular zur SEPA-Einzugsermächtigung können Sie in Papierform oder digital über ELSTER (als Anhang zu „Sonstige Nachricht“) an das Finanzamt über-
mitteln; in diesem Fall ist aufgrund der ELSTER-Authentifizierung keine Unterschrift nötig.
An dieser Stelle der erneute Hinweis, dass die Bayerische Steuerverwaltung, wie alle anderen Bundesländer auch, den Versand von Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Vorauszahlungen (beispielsweise zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern) eingestellt hat.
Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit
Meldung vom 2. April 2026
Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für die gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern wurde durch die Finanzverwaltung eingestellt. Diese Schreiben erinnerten bisher per Brief an anstehende regelmäßige Zahlungstermine. Bayern war bislang das einzige Bundesland, das diesen freiwilligen Service der Erinnerungsschreiben per Post noch angeboten hat.
Um ihren regelmäßigen Vorauszahlungspflichten termingerecht, regelmäßig und möglichst einfach nachkommen zu können, haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Daueraufträge über ihre Banken einzurichten oder der Steuerverwaltung SEPA-Einzugsermächtigungen zu erteilen. Das hierfür erforderliche Formular kann unter SEPA-Lastschriftmandat abgerufen werden.
Generell erfolgt die Festsetzung von Vorauszahlungen im Rahmen der Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerbescheide. Die Höhe der Vorauszahlungen sowie deren Zahlungszeitpunkt können Bürgerinnen und Bürger weiterhin aus ihrem entsprechenden Steuerbescheid entnehmen.
Sollten Steuerpflichtige – aufgrund offener Vorauszahlungen zum Fälligkeitstag 10. März 2026 – in diesen Tagen ein Mahnschreiben mit bereits entstandenen Säumniszuschlägen erhalten bzw. bereits erhalten haben, besteht auf Antrag gegebenenfalls die Möglichkeit, diese Säumniszuschläge zu erlassen (etwa bei bisher fristgemäßer Zahlung). Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich hinsichtlich eines möglichen Erlasses direkt an die im Schreiben bzw. Steuerbescheid angegebenen Kontaktdaten ihres Finanzamts zu wenden und die offenen Steuerbeträge – sofern zwischenzeitlich nicht geschehen – umgehend zu entrichten. Die Bayerische Steuerverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger, für eine termingerechte Steuervorauszahlung generell Sorge zu tragen.
Warum diese Veränderung?
- Digital und automatisch statt Papier und Brief: Moderne Bezahlmöglichkeiten wie das SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung eines Dauerauftrags ermöglichen eine bequeme, sichere und pünktliche Abwicklung Ihrer Vorauszahlungen.
- Ressourcen- und Kosteneffizienz: Der Anteil der Papierüberweisungen ist stark rückläufig; Papier, Druck und Versand verursachen hohe Kosten. Durch die Umstellung sparen wir Papier und schonen die öffentlichen Mittel.
- Zeitgemäß und zuverlässig: Das Lastschriftverfahren sorgt dafür, dass Zahlungen automatisch und termingerecht erfolgen — ohne erneute Erinnerung per Post.

